Smartphones, Tablets und Notebooks die für die Praxis genutzt werden.

Mobile Anwendungen sind Apps die auf Betriebssystemen wie Android oder IOS installiert werden und auf Handys oder Tablets genutzt werden. Hierunter fällt z. B. InfoSkop.

Für alle Arztpraxen die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Praxen die ausschließlich mit Privatpatienten arbeiten sind von diesen Richtlinien ausgenommen.

Gemeint sind ständig mit der Datenverarbeitung betraute Personen, also Personen, die mit der Ärztesoftware arbeiten.

Nur 37% aller Unternehmen erfüllen die Anforderungen der DSGVO. Die neuen Anforderungen für Praxen laut § 75b SGB V basieren zwar zu großen Teilen auf der DSGVO, jedoch erweitern sie diese noch um einige Punkte. In den meisten Fällen ist die Richtlinienumsetzung also mit Arbeit verbunden.

Große Teile der Maßnahmen beinhalten das Schulen Ihrer Mitarbeiter um sinnvolle Routinen zu implementieren und Awareness zu schaffen. Denn die beste Firewall ist die menschliche vor dem Rechner.

Ein grafischer Netzplan stellt Ihr Netzwerk übersichtlich dar und dient zur schnellen Übersicht über das Netzwerk.

Nein. Sie sind nach der Umsetzung von o.g. Maßnahmen zwar rechtlich abgesichert, jedoch bietet Ihr Netzwerk trotzdem noch viele Angriffspunkte für dritte, die Ihnen Schaden könnten.

Zurzeit sind keine direkten Kontrollen zu erwarten. Sollte jedoch ein Datenleck oder ein ähnliches Problem bei Ihnen auftreten und es ist Ihnen nachzuweisen, dass Sie die Maßnahmen nach § 75b SGB V nicht umgesetzt haben, werden Bußgelder fällig, sodass Sie den entstandenen Schaden plus das Bußgeld tragen müssen.